Sehr geehrter Herr Geier,
der Europäische Gerichtshof hat am 29.Oktober vergangenen Jahres Deutschland im Zusammenhang mit den Kölner Messehallen wegen eines Verstoßes gegen die EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verurteilt (Urteil C-536/07, www.curia.europa.eu ).
Der Auftrag für die Kölner Hallen war ohne öffentliche Ausschreibung an einen privaten Investor vergeben worden. Um den freien Wettbewerb zu umgehen, wurde er als "Mietvertrag” deklariert, obwohl es sich nach den Feststellungen des EU-Gerichts tatsächlich um einen Bauauftrag gehandelt hatte. Das Urteil könnte sich im Nachhinein als Segen für die Stadt Köln erweisen, weil sie jetzt womöglich neue Verträge mit für den Steuerzahler günstigeren Konditionen aushandeln kann.
Nun schreibt die in Luxemburg erscheinende Zeitschrift FORUM in ihrer jüngsten Ausgabe Nr. 293 ( www.forum.lu ), dass sich das Europäische Parlament in Brüssel in einer ähnlichen Situation befindet wie die Stadt Köln. Der Bauauftrag für seine beiden jüngsten Gebäude (D4/D5) im Wert von 340 Millionen € sei als "Pachtvertrag” deklariert worden, um Ausschreibungen zu umgehen.
FORUM berichtet weiter, der EU-Bürgerbeauftragte habe die Betrugsbekämpfer vom OLAF-Amt bislang vergeblich aufgefordert, die Ausschreibungsverfahren ernsthaft zu untersuchen.
Stimmt es, dass es beim Bau des Europa-Parlaments und dessen Finanzierung keine öffentliche Ausschreibung gab?
Wird das Parlament nun Geld von dem regelwidrig begünstigten Unternehmen zurückverlangen?
FORUM schreibt, OLAF halte den Namen eines von ihm bezahlten Experten für öffentliche Ausschreibungen geheim, der moniert haben soll, dass der frühere Generalsekretär des Parlaments ausdrücklich Anweisung gegeben habe, sich über die Vorgaben der EU-Ausschreibungsrichtlinie hinwegzusetzen. Kennen Sie den Namen des Experten und sein Gutachten?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen