Jens Geier (SPD)
Abgeordneter EU

Grunddaten

© SPD Europa
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Studium der Geschichte, Politikwissenschaft und Literaturwissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Angestellt bei Deloitte REC, MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
10
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Die Reform des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie eine Stärkung der Position von OLAF ist dem Europäische Parlament (EP) ein großes Anliegen. In meiner Position als Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion (S&D;) im Haushaltskontrollausschuss unterstütze ich die Anstrengungen, OLAF effizienter und wirksamer durch diese Reform zu gestalten. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
22.01.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Geier!

Welche Zuschüsse gewährt die EU falls ein Industrieunternehmen eine Industriebrache nutzen will.

MfG
Antwort von Jens Geier
1Empfehlung
22.01.2010
Sehr geehrter Herr ,

die Frage nach der Förderung für Unternehmen, die auf industriellem Brachgelände investieren möchten, beantworte ich Ihnen gerne.

Direkt über das Europäische Parlament kann man nicht über Gelder verfügen. Das passende europäische Förderprogramm findet sich am ehesten, immer mit der Einschränkung, dass ich Ihr genaues Vorhaben nicht kenne, im Rahmen der Ziel II-Fördermittel für Stadt und Regionalentwicklung.

Die Vergabe dieser europäischen Gelder erfolgt über das Land NRW und die zuständigen Behörden in den Ministerien.

Hier schicke ich Ihnen Links die evtl. hilfreich sein können. Über das Förderhandbuch der Landesregeierung, dass online verfügbar ist, können Sie sich ebenfalls über Fristen, Antragsformen und -bedingungen erkundigen.


www.ziel2-nrw.de

www.ziel2-nrw.de


Mit freundlichen Grüßen

S. Krause
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Frage zum Thema Finanzen
22.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Geier,

der Europäische Gerichtshof hat am 29.Oktober vergangenen Jahres Deutschland im Zusammenhang mit den Kölner Messehallen wegen eines Verstoßes gegen die EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verurteilt (Urteil C-536/07, www.curia.europa.eu ).

Der Auftrag für die Kölner Hallen war ohne öffentliche Ausschreibung an einen privaten Investor vergeben worden. Um den freien Wettbewerb zu umgehen, wurde er als "Mietvertrag” deklariert, obwohl es sich nach den Feststellungen des EU-Gerichts tatsächlich um einen Bauauftrag gehandelt hatte. Das Urteil könnte sich im Nachhinein als Segen für die Stadt Köln erweisen, weil sie jetzt womöglich neue Verträge mit für den Steuerzahler günstigeren Konditionen aushandeln kann.

Nun schreibt die in Luxemburg erscheinende Zeitschrift FORUM in ihrer jüngsten Ausgabe Nr. 293 ( www.forum.lu ), dass sich das Europäische Parlament in Brüssel in einer ähnlichen Situation befindet wie die Stadt Köln. Der Bauauftrag für seine beiden jüngsten Gebäude (D4/D5) im Wert von 340 Millionen € sei als "Pachtvertrag” deklariert worden, um Ausschreibungen zu umgehen.

FORUM berichtet weiter, der EU-Bürgerbeauftragte habe die Betrugsbekämpfer vom OLAF-Amt bislang vergeblich aufgefordert, die Ausschreibungsverfahren ernsthaft zu untersuchen.

Stimmt es, dass es beim Bau des Europa-Parlaments und dessen Finanzierung keine öffentliche Ausschreibung gab?

Wird das Parlament nun Geld von dem regelwidrig begünstigten Unternehmen zurückverlangen?

FORUM schreibt, OLAF halte den Namen eines von ihm bezahlten Experten für öffentliche Ausschreibungen geheim, der moniert haben soll, dass der frühere Generalsekretär des Parlaments ausdrücklich Anweisung gegeben habe, sich über die Vorgaben der EU-Ausschreibungsrichtlinie hinwegzusetzen. Kennen Sie den Namen des Experten und sein Gutachten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Jens Geier
2Empfehlungen
04.10.2012
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Europäische Parlament ist sich bewusst, dass die von Ihnen angeführte luxemburgische Zeitschrift erneut das Thema "Bau des EU-Parlaments" aufgegriffen hat, ohne allerdings neue Fakten liefern zu können.

Der Betrugsfall in Köln lässt sich zudem nicht direkt mit dem Bau des Europäischen Parlaments vergleichen. Zwar gab es auch in Brüssel tatsächlich keinen öffentlichen Bauauftrag, aber, im Gegensatz zu den Vorfällen in Köln, war dies zu diesem Zeitpunkt nicht illegal. In einem Ihrer Frage folgenden Gespräch mit OLAF wurde mir versichert, dass das Amt umfassende Untersuchungen unternommen hat, um diesen Fall zu prüfen.
Es ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verwaltung des Europäischen Parlaments nicht rechtswidrig gehandelt hat. Vielmehr wurde eine Gesetzeslücke genutzt, die aber inzwischen geschlossen wurde. Trotzdem war die Handhabung ohne Ausschreibung damals legal und kann somit auch im Nachhinein nicht mehr als illegal deklariert werden. Dies übrigens auch dann nicht, wenn das Verfahren durch Beschwerden über OLAF bei Dritten (zum Beispiel dem Europäischen Bürgerbeauftragten) künstlich verlängert wird. OLAF hat die Angaben von FORUM (zum "bezahlten Experten") mir gegenüber abgestritten.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Geier
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Frage zum Thema Finanzen
21.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Geier,

Im Amtsblatt der Europäischen Union Ausgabe C 91 A/1 vom 9. April 2010 ( eur-lex.europa.eu ) ist die Stelle eines Generaldirektors des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF für die Nachfolge des im Januar verstorbenen früheren Generaldirektors Franz-Hermann Brüner ausgeschrieben.

In der Stellenausschreibung heißt es wörtlich: "Vorzug wird Kandidaten gewährt, die die Fähigkeit haben, in englischer oder französischer Sprache zu arbeiten.”

Halten Sie dies für ein angemessenes Auswahl-Kriterium? Warum wurde die deutsche Sprache nicht entsprechend berücksichtigt, obwohl sie doch eine der drei Arbeitssprachen der EU-Kommission ist?

Wurden Sie als Koordinator des Ausschusses für Haushaltskontrolle vor Veröffentlichung der Ausschreibung konsultiert?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Antwort von Jens Geier
4Empfehlungen
26.04.2010
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage. Im Folgenden möchte ich sie gerne beantworten.

Zuerst einmal freut es mich, dass viele Bürger aktuelle europapolitische Themen verfolgen und diese Plattform nutzen um ihre Fragen zu stellen.

Als zuständiger Abgeordneter im Haushalts- und Haushaltskontrollauschuss habe ich den Ausschreibungstext für die Stelle des Generaldirektors von OLAF vor der Veröffentlichung gesehen und wurde konsultiert.

Ich halte das von Ihnen beschriebene Kriterium, als eines von vielen, für durchaus sinnvoll und angemessen. Sie erwähnen richtigerweise die Arbeitssprachen der Kommission. Bei dieser Ausschreibung gelten die selben Kriterien wie bei der Besetzung von Beamtenstellen in der Kommission. Dieses Kriterium besagt, dass mindestens drei EU-Sprachen beherrscht werden müssen. Dies ist auch durchaus notwendig und sinnvoll, wie die alltägliche Arbeit zeigt. In diesem Fall handelt es sich um die Ausschreibung in deutscher Sprache. Dort sind dann Französisch und Englisch aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass in den Amtsblättern auf anderen Sprachen auch deutsch aufgeführt ist. Im deutschen Ausschreibungstext erübrigt sich dies nur. Also, neben der Mutterspache müssen noch zwei weitere Sprachen arbeitsfähig beherrscht werden, für deutsche Bewerber ist dies im Falle der Generaldorektorenstelle Französisch und Englisch.

Des Weiteren ist noch wichtig zu erwähnen, dass niemand mit geringerer Qualifikation als andere bevorzugt wird, nur weil er diese beiden Sprachen beherrscht. Die Bevorzugung der Bewerber mit geforderten Sprachkenntnissen entscheidet im Falle gleicher Qualifikation.

Ich hoffe Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben, ansonsten zögern Sie nicht mein Büro zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Geier
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Frage zum Thema Finanzen
27.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Geier,

mit Interesse habe ich die Frage von Herrn Urnau zur Ausschreibung der Stelle des OLAF-Generaldirektors und Ihre Antwort darauf gelesen.

Sie schreiben, dass Sie davon ausgehen, dass anders als in der deutschen Fassung der Stellenausschreibung in den anderen Sprachfassungen auch die Fähigkeit, in der deutschen Sprache zu arbeiten, verlangt wird.

Leider ist dies anscheinend nicht der Fall. So habe ich die englische Fassung der Ausschreibung angeschaut, die sich unter folgendem Link findet:

eur-lex.europa.eu

Dort heißt es: "Preference will be given to candidates who are able to work in English or French."

Von Deutsch ist also keine Rede.

Welche Schritte werden Sie in dieser Angelegenheit unternehmen? Haben Sie die Möglichkeit, noch eine Änderung der Ausschreibung durchzusetzen? Können Sie damit den Juristischen Dienst des Parlaments befassen?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Geier,

bitte erklären Sie mir die Tatsache, dass Sie im Haushaltskontrollausschuß einen Sitz haben können, wenn Sie zur selben Zeit ihren Sitz im Haushaltsausschuß haben?
Meiner Auffassung nach, ist es eine Kontroverse, ein Kontrollgremium mit den Leuten zu besetzen, die kontrolliert werden sollen.
Wieso ist das überhaupt möglich?


Vielen Dank für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Jens Geier
1Empfehlung
18.05.2010
Sehr geehrter Herr ,

gerne möchte ich Ihre Frage bezüglich meiner Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments beantworten.

Ich bin Mitglied im Haushaltsausschuss und im Haushaltskontrollausschuss, in dem ich auch als Sprecher der S&D-Fraktion; fungiere. Stellvertretendes Mitglied bin ich des Weiteren im Regionalausschuss.

Die Namen der beiden Ausschüsse in denen ich Mitglied bin, erwecken auf den ersten Blick den Anschein als würde ich mich und meine Arbeit selbst kontrollieren. Die ist aber nicht der Fall. Aufgabe des Haushaltskontrollausschusses ist es nämlich nicht, den Haushaltsausschuss zu kontrollieren.

Der europäische Haushalt wird in Form eines Haushaltsplanes von der Kommission vorgeschlagen. Rat und Parlament können dann Änderungen an diesem Plan vornehmen und der Plan tritt in Kraft, sobald das Parlament ihm zugestimmt hat. Die Aufgaben der Mitglieder des Haushaltsausschusses ist es dann, den Finanzrahmen für Einnahmen und Ausgaben der EU zu erstellen, den Europäischen Entwicklungsfonds in den Plan einzubeziehen und den laufenden Haushalt zu verfolgen und zu bewerten.

Der Haushaltskontrollausschuss hat nicht die Aufgabe den Haushaltsausschuss dabei zu kontrollieren. Seine Aufgaben sind vielmehr die Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans, der ja nicht vom Haushaltsausschuss ausgeführt wird, sondern zu über 80 Prozent durch die Mitgliedsstaaten. Weitere Aufgaben sind der Abschluss und die Kontrolle der Konten und der von der EU finanzierten Einrichtungen, die Kontrolle der Tätigkeiten der EIB, die Überwachung der Kosteneffizienz und die Prüfung von Betrug bei der Ausführung des Plans. Dabei stützt sich der Haushaltskontrollausschuss nicht zuletzt auf die Arbeit des Europäischen Rechnungshofs.

Vereinfacht bedeutet dies, dass der Haushaltsausschuss zusammen mit anderen EU-Institutionen erarbeitet, wofür das Geld ausgegeben werden soll und damit die entsprechenden Verfahren einleitet, während der Haushaltskontrollausschuss überprüft ob die Gelder am Ende auch für die einst festgelegten Maßnahmen eingesetzt wurden, die Verfahren korrekt abgelaufen sind und die Haushaltsmittel effektiv und sparsam eingesetzt wurden.

Insofern ist eine Arbeit in beiden Ausschüssen nicht nur möglich, sondern aufgrund des nötigen Wissens über den EU-Haushalt, sogar von Vorteil. Würden sich die Gremien gegenseitig kontrollieren gäbe es die Möglichkeit in beiden Ausschüssen gleichzeitig zu arbeiten gar nicht.

Ich hoffe Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Geier
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