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Antwort auf eine Frage vom 28.09.2012
(...) Sportliche Betätigung sollte eigentlich ohne halbautomatische Feuerwaffen - egal welchen Kalibers - so weit wie möglich auskommen. Sofern das in der Praxis tatsächlich bedeuten würde, dass
halbautomatischen Feuerwaffen abgeben müssten, weil keine anderweitige Berechtigung zum Besitz besteht, müsste eine Entschädigungsregelung mit im Gesetz aufgenommen werden. (...)