Markus Rinderspacher (SPD)
Abgeordneter Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Fernsehjournalist
Ausgeübte Tätigkeit
Redaktionsleiter, ProSieben Television GmbH; MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
München-Ramersdorf
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(...) Dass die SPD es mit der Haushaltskonsolidierung ernst meint, zeigt das Beispiel München. Dort wurde die Verschuldung unter der Führung von Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) seit 2006 - kontinuierlich Jahr für Jahr, um insgesamt 1,7 Mrd Euro abgebaut und halbiert. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Senioren
13.11.2011
Von:

sehr geehrter herr rinderspacher,

im märz d.j. beschädigte ich angeblich den außenspiegel eines geparkten wagens. hielt an, konnte nichts feststellen, verwahrte meinen zerbrochenen spiegel und fuhr nach hause in der annahme, mein seitenspiegel hätte sich selbständig gemacht. dann polizeibesuch mit protokoll (immer tragen der hg):. der besitzer des wagens war bis heute nicht zu erreichen. im juli mitteilung: verfahren wurde eingestellt. nach sieben monaten, anfang november, aufforderung zum persönlichen vorstellen bei verkehrsbehörde. sachbearbeiterin stellt normale hörfunktion fest, benötigt jedoch ärztliches attest. anfang september habe ich "neue ohren" mit allen tests erhalten, die vorhandenen unterlagen fanden keine berücksichtigung. auf die m.e. impertinente frage nach krankheiten verweigerte ich aus prinzip jegliche auskunft. sie drohte mir mit gutachter und hohen kosten. das einer 71-jährigen rentnerin wegen eines eintrages der hg im führerschein. ganz zu schweigen von den kosten, die mir entstehen. darf ich sie um stellungnahme bitten.danke
Antwort von Markus Rinderspacher
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14.11.2011
Sehr geehrte Frau ,

da ich nicht zugegen war, sehe ich mich außer Stande zu beurteilen, ob sich "Ihr Seitenspiegel selbständig" gemacht hat, wie Sie es formulieren.

Ich bitte zudem um Verständnis, dass ich als Mitglied des Landtags aus Respekt gegenüber der Gewaltenteilung laufende Verfahren nicht kommentiere. Als Abgeordneter darf ich keine Rechtsberatung leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,

die bayerische Staatsregierung muss sehr glücklich sein, wenn die Opposition ihre Erklärungen so schnell akzeptiert, wie Sie es mir in Ihrer Antwort vom 08.11 beweisen.

Ich bitte Sie mich genauer aufzuklären: Über die beschwichtigende Antwort der Staatsregierung hinaus, haben Sie Sich persönlich vergewissert, dass im von mir dargelegten Fall,

a) kein Prozessbetrug des involvierten Anwalts meines Sohnes vorliegt?
b) die StAnw LA und GenStAnw M den Anwalt meines Sohnes nicht vor einer Strafverfolgung schützen wollen?
c) die StAnw LA und die Justiz den sich mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln verteidigenden Vater, nicht durch eine fingierte Beleidigung mundtot machen wollen?

In Anlehnung an die Fragen des Richters Udo Hauschild ( tinyurl.com Seite 44) können Sie folgende Überlegung ausschliessen?
"Möglich oder nicht möglich? Die oberflächlich arbeitenden Richter machen disziplinarisch oder strafrechtlich relevante Fehler. Damit geraten sie in eine persönliche Abhängigkeit von Justiz-fremden Interessengruppen, wie z. B. Anwälte, zum Schaden z. B. der Familien."

Juristen haben festgestellt: "es handelt sich um eine Art rechtsfreien Raum bzw. ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden.", tinyurl.com

Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, Eingriffe in die Familie zu unterlassen ( tinyurl.com ).

Wie sollen Väter, den aus dem Art. 6 GG ableitbaren Auftrag zur "Erziehung der Kinder" erfüllen können, also sich zur Demokratie bekennende "freiheitsfähige junge Menschen" formen können ( tinyurl.com ), wenn die Justiz und Politik den Betrug von Anwälten erlaubt?

Hat die Demokratie keine rote Lampe? Ist der NSU-Skandal nicht durch Wegschauen der Politik möglich geworden? Kippt schon das System ( tinyurl.com )?

MfG
MB

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.01.2012
Von:

Hallo Rinderspacher,

ich habe diese Woche im Internet lesen müssen das in den Bayerischen Parteien SPD, FDP, Grüne und CSU Bestrebungen im Gange sind ein Enteignungsprogramm der Grundstücks und Hausbesitzer, im Zuge der Einführung eines Bayerischen Schatzregales durchzuwinken ohne das die Bevölkerung ,Bauern und Waldverbände etc. richtig und eingehend hier informiert worden sind. Ich sehe hier ein großes Problem mit der demokratischen Meinungsfindung. Ich würde gerne von Ihnen wissen wie dieses Bestreben zustande kommt und wie Sie zu diesem Enteignungsprogramm stehen im Bezug auf unsere Bürgerrechte und dem Schutz unseres Grund und Bodens. Ich bin ein sehr Demokratie bewusster Bürger der eigentlich schon im Vorfeld solcher Staatlichen Reglementierungen , die ja auch im Einzelfall mit extrem hohen Kosten verbunden sind, informiert werden möchte so das eine demokratische Meinungsfindung möglich ist. Wenn die Gesetzesvorlage verabschiedet ist, sind die Bürger auf Ihrem eigenen Grund faktisch enteignet und haben keine Möglichkeit mehr hier etwas dagegen zu unternehmen. Diese Vorgehensweise muss unbedingt unterbunden werden da wir sonst auf dem weg zur Parteien Diktatur sind. Wehret den Anfängen!!!!!!!!
Antwort von Markus Rinderspacher
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01.03.2012
Sehr geehrter Herr ,

bis auf Bayern und Nordrhein-Westfalen haben alle Bundesländer ein sogenanntes Schatzregal in ihren Denkmalschutzgesetzen festgeschrieben, wonach ein zufällig ausgegrabener Fund dem Staat überlassen werden muss.

In Bayern können sich der Finder und der Eigentümer des betroffenen Grundstücks den Wert eines Fundstückes teilen. Diese Regelung geht auf die sogenannte Hadrianische Teilung zurück, die sich auf römisches Recht bezieht und im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 984 BGB) festgeschrieben ist.

Das uneinheitliche Recht in Deutschland führt inzwischen dazu, dass immer mehr Raubgräber ihre Funde absichtlich nach Bayern schaffen und dann behaupten, sie hier gefunden zu haben. Die fehlende Regelung begünstigt auch die gewerbsmäßige Plünderung und Zerstörung von Bodendenkmälern durch Raubgräbertourismus - das hat auch eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus Denkmalschützern, Abgeordneten, Staatsregierung und Kommunen festgestellt.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich für die Einführung eines Schatzregales ein, da der Staat auch in Bayern das Eigentum an allen Funden sichern können muss bzw. die gesetzliche Pflicht zur Ablieferung von z.B. paläontologischen Fundstücken gegen Entschädigung besteht.

Eine "Enteignung" der Grundstücksbesitzer ist mit dem Schatzregal nicht vorgesehen. Im Gegenteil wäre eine mit dem Schatzregal verbundene Entschädigung des Grundstückeigentümers eine bessere Lösung als die jetzige. Denkmalschützer vermuten, dass derzeit tausende Objekte pro Jahr dem Boden entnommen und nicht gemeldet werden, ohne dass die Grundstückseigentümer informiert sind.

Ihre Vermutung, es läge bereits ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Schatzregals im Bayerischen Landtag vor, ist nicht zutreffend. Im Landtag wird das Thema seit einigen Jahren diskutiert. Eine Einigung konnte bisher jedoch nicht erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher
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Frage zum Thema Finanzen
28.01.2012
Von:

sehr geehrter Herr Rinderspacher,

wie heute in der Presse zu lesen, erwirtschaftet der Bayerische Staat mit den Beamtenpensionsfonds eine Rendite (nach ihrer Aussage) von 7,76%. Auch ich bin auf der Suche nach einer solch attraktiven Anlage. Vielleicht können Sie ihre Berechnung kurz erläutern.
Falls dies so zutrifft, wäre es doch besser, der Staat nimmt neue Schulden auf, und zahlt davon möglichst viel in den Pensionsfond ein.

Schon jetzt vielen Dank für ihre Stellungsnahme,
Antwort von Markus Rinderspacher
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31.01.2012
Sehr geehrter Herr ,

es ist nicht meine Berechnung, die dem zu Grunde liegt.
Sondern es sind die Zahlen des Entwurfs des Zweiten Versorgungsberichts der
Bayerischen Staatsregierung.

Demnach liegt die jährliche Rendite des von der Deutschen Bundesbank verwalteten Fonds bei 7,76 Prozent. 2010 ist eine Wertsteigerung von 6,3 Prozent erreicht worden.
Die Rendite des Pensionsfonds ist demnach höher als die durch Tilgung eingesparten Schuldzinsen.

Die bereits 1999 eingeführte Versorgungsrücklage zur Sicherung künftiger Versorgungsaufwendungen erwirtschaftet eine jährliche Rendite von 4,67 Prozent (in 2010: 5,31 Prozent). Sie wird ebenfalls von der Deutschen Bundesbank verwaltet.

Per 31.12.2010 stellten sich die Sondervermögen wie folgt dar:
Etwa 79 Prozent Rentenpapiere, 20 Prozent Aktien, Bruchteile Kasse.

Den Geschäftsbericht 2010 der beiden Sondervermögen finden Sie unter:
www.verkuendung-bayern.de

Die SPD wird bei den Nachtragshaushaltsverhandlungen beantragen, dass die nach dem BayVersRücklG vorgesehenen Zahlungen in Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds für die Jahre 2010 und 2011 nachgeholt und für das Jahr 2012 regulär in einer Höhe von insgesamt 600 Millionen Euro geleistet werden. Die Staatsregierung hatte auf eine Zuführung zuletzt mit dem Verweis auf eine angebliche Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Bayern verzichtet.

Die regulären Zuführungen zu beiden Sondervermögen können regulär geleistet werden.
Es ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Haushaltspolitik, wenn künftige Generationen entlastet werden und so auch in Jahren hoher Belastungen finanzpolitischer Spielraum erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Rinderspacher
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.02.2012
Von:

Lieber Herr Rinderspacher

mit großem Interesse habe ich eine Anmerkungen des SPD-Ministerpräsidentenkandidaten Ude gelesen ( www.abgeordnetenwatch.de ). Ich bin hier doch sehr darüber gestolpert. Er führt aus: "Mindestens genauso wichtig erscheint, dass sich auf Seiten der gegenwärtigen Opposition eine seriöse, politisch kompetente und personell attraktive Alternative entwickelt hat und weiter entwickeln wird. Diese erhebt nicht nur den Anspruch, (besser) regieren zu können als die sichtlich verbrauchte und zerstrittene CSU-FDP-Regierung, sondern hat dies in wichtigen Kommunen im Freistaat längst überzeugend unter Beweis gestellt und dafür überzeugende Mehrheiten gefunden."

Für mich macht dies den Anschein, als gäbe es eine feste Verabredung zwischen den drei Oppositionsparteien, nach 2013 eine Koalition einzugehen. Abgesehen von einer großen Koalition ist dies wohl die einzige Möglichkeit der SPD, die Regierung zu stellen (siehe: www.wahlrecht.de ).

Mich würde interessieren:
1. Gibt es bereits eine feste Vereinbarung zwischen Ihnen und Herrn Ude auf eine Koalition nach 2013? Wenn ja, wie sieht diese aus und führen Sie dann auch einen Lagerwahlkampf?
2. Wenn nein: Wieso geht Herr Ude damit hausieren, dass mit Ihnen eine Koalition quasi fest verabredet sei und haben Sie sich gegen einen solchen Vereinnahmungsversuch (oder feindliche Übernahme) bislang gewehrt? Wo?
3. Herr Ude spricht von den zahlreichen wichtigen Kommunen, in denen solche Bündnisse bestehen. Da ich bislang keine gefunden habe (München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg ...) würde mich interessieren, wo solche Bündnisse bestehen - auch um die Stichhaltigkeit von Herrn Udes Ausführungen prüfen zu können?
Antwort von Markus Rinderspacher
bisher keineEmpfehlungen
04.10.2012
Sehr geehrter Herr ,

1. Nein, es gibt seitens der SPD keinerlei feste Vereinbarungen über Koalitionen ab Herbst 2013. Zunächst haben ohnehin die Wählerinnen und Wähler das Wort.
2. Zu keinem Zeitpunkt hat Herr Ude in den Raum gestellt, es gebe feste Vereinbarungen. Tatsächlich halten die aktuellen Oppositionsfraktionen eine Regierungszusammenarbeit nach der nächsten Landtagswahl gegenwärtig für vorstellbar, wie Vertreter von SPD, Grünen und Freien Wählern unabhängig voneinander in differenzierter Weise zum Ausdruck gebracht haben.
3. Dass die Oppositionsparteien des Bayerischen Landtags in unterschiedlichster Konstellation auf kommunaler Ebene in vielen Bereichen gut zusammenarbeiten, ist unsttrittig. Christian Ude selbst leitet als Oberbürgermeister Münchens das dienstälteste rot-grüne Bündnis der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso gibt es im Landtag in der Opposition ein Bündel an Gemeinsamkeiten wie z.B. in Fragen der Schul- und Hochschulpolitik oder in die Kommunen betreffenden Fragen.

Unabhängig davon stehen alle Fraktionen im Landtag mit ihren jeweiligen Positionen im demokratischen Wettbewerb. Das gilt auch für die Opposition.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher
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