Sehr geehrter Herr Rinderspacher,
die bayerische Staatsregierung muss sehr glücklich sein, wenn die Opposition ihre Erklärungen so schnell akzeptiert, wie Sie es mir in Ihrer Antwort vom 08.11 beweisen.
Ich bitte Sie mich genauer aufzuklären: Über die beschwichtigende Antwort der Staatsregierung hinaus, haben Sie Sich persönlich vergewissert, dass im von mir dargelegten Fall,
a) kein Prozessbetrug des involvierten Anwalts meines Sohnes vorliegt?
b) die StAnw LA und GenStAnw M den Anwalt meines Sohnes nicht vor einer Strafverfolgung schützen wollen?
c) die StAnw LA und die Justiz den sich mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln verteidigenden Vater, nicht durch eine fingierte Beleidigung mundtot machen wollen?
In Anlehnung an die Fragen des Richters Udo Hauschild (
tinyurl.com Seite 44) können Sie folgende Überlegung ausschliessen?
"Möglich oder nicht möglich? Die oberflächlich arbeitenden Richter machen disziplinarisch oder strafrechtlich relevante Fehler. Damit geraten sie in eine persönliche Abhängigkeit von Justiz-fremden Interessengruppen, wie z. B. Anwälte, zum Schaden z. B. der Familien."
Juristen haben festgestellt: "es handelt sich um eine Art rechtsfreien Raum bzw. ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden.",
tinyurl.com
Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, Eingriffe in die Familie zu unterlassen (
tinyurl.com ).
Wie sollen Väter, den aus dem Art. 6 GG ableitbaren Auftrag zur "Erziehung der Kinder" erfüllen können, also sich zur Demokratie bekennende "freiheitsfähige junge Menschen" formen können (
tinyurl.com ), wenn die Justiz und Politik den Betrug von Anwälten erlaubt?
Hat die Demokratie keine rote Lampe? Ist der NSU-Skandal nicht durch Wegschauen der Politik möglich geworden? Kippt schon das System (
tinyurl.com )?
MfG
MB