Memet Kilic (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
24.01.1967
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heidelberg
Wahlkreis
Pforzheim
Ergebnis
10,0%
Landeslistenplatz
10, Baden-Württemberg
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(...) Deutschland hat die Konvention – unter Rot-Grün - im Jahr 2003 unterzeichnet. Die Ratifizierung ist danach unter der großen Koalition und Schwarz-Gelb ausgeblieben. Die Bundesregierung weigert sich das Abkommen zu ratifizieren.

Korruption muss wirksam und rechtstaatlich bekämpft werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kilic,

Sie haben an der Abstimmung zum Betreuungsgeld nicht teilgenommen, waren aber vor Ort.

Meine Fragen deshalb:

Ist es nicht die ursprüngliche Aufgabe des gewählten Volks-Vertreters an Abstimmungen teilzunehmen? (Nicht nur der Koalition)

Ist nur die Koalition (die sicher auch nicht optimal vorbereitet war) oder das gesamte gewählte und vom Steuerzalher bezahlte Parlament zum Abstimmen da, unabhängig von Mehrheiten und politischen Meinungen?

Halten Sie dieses Verhalten für förderlich bezüglich Politikverdrossenheit seitens der Bürger und vertrauensbildend seitens der anderen Abgeordneten?

Halten Sie diese Verhalten für vorbildlich gegenüber allen Institutionen z.B. Vereinen die mit demokratischen Abstimmungen viel Arbeit leisten?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antworten
Antwort von Memet Kilic
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28.06.2012
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte klarstellen, dass ich zur Zeit der Abstimmung nicht vor Ort war, sondern auf dem Weg zu einer Podiumsdiskussion in Geislingen.

Natürlich ist es wünschenswert, dass ein Bundestagsabgeordneter an allen Abstimmungen teilnimmt, jedoch ist dies in der Praxis aus zeitlichen Gründen nicht immer möglich.

Es ist nicht die Aufgabe der Opposition, die fehlende Mehrheit der Regierung zu organisieren. Die Regierung muss sich selbst fragen, warum sie dafür keine ausreichende Mehrheit hat. Dieses Thema ist selbst in der Regierungskoalition strittig, das weiß auch die Regierung. Im Obleutetreffen wurde der Regierung klar gemacht, dass die Opposition mit allen parlamentarischen Mitteln dieses unsinnige Gesetz verhindern wird. Wenn die Regierung trotzdem nicht in der Lage ist die eigene Mehrheit zu mobilisieren, ist es entweder Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.

Zum Betreuungsgeld:
Ich werde mich weiterhin gegen das Betreuungsgeld positionieren. Laut einer OECD-Studie wirkt sich ein Betreuungsgeld negativ auf die Quote der am Arbeitsmarkt beteiligten Einwanderinnen aus. Ist dieses vorhersehbare Ergebnis von der Bundesregierung wirklich erwünscht? Die Bundesregierung ist nicht nur beratungsresistent, sondern weigert sich auch die Realität anzuerkennen. Wir haben bereits im Jahr 2009 vor den negativen Folgen des Betreuungsgeldes gewarnt (siehe Pressemitteilung vom 23.12.2009).
Insbesondere bei den Familien, die knapp über der Sozialhilfegrenze verdienen, wird der Anreiz groß sein, Kinder zu Hause zu betreuen. Stellen wir uns eine Familie vor, die 200 Euro über der Sozialhilfegrenze verdient: Diese Familie muss sich entscheiden, ob sie das Kind zur Kita schickt und dafür 200 bis 300 Euro zahlt, oder das Kind zu Hause behält und dafür 150 Euro erhält. Das Ersparte beträgt immerhin 350 Euro.
Anstelle des integrationshemmenden Betreuungsgeldes fordern wir massive Investitionen in die Kita-Qualität und perspektivisch die Abschaffung der Kita-Gebühren. Das Geld, das die Regierung dafür einplant, fehlt für die dringend notwendigen Investitionen in neue Kinderbetreuungsplätze.

Mit freundlichen Grüßen

Memet Kilic
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kilic,

"Wenn es triftige Gründe gibt, dann kann die Beschneidung im Islam wie im Judentum für eine e zurückgestellt werden. Das Kölner Urteil ist so ein triftiger Grund – und für die Religionsgemeinschaften gilt, dass sie den Rechtsstaat respektieren müssen." Dieses Zitat habe ich Ihrem Interview entnommen, das Sie der taz gegeben haben und das am 26.7.2012 veröffentlicht wurde. Quelle: www.taz.de

Gilt Ihre Aussage, Herr Kilic, auch umgekehrt? Wenn es triftige Gründe gibt, dann gilt für den Rechtsstaat, dass er die Religionsgemeinschaften respektieren muss?

Zum Beispiel wenn nach einem rechtsstaatlichen Verfahren Asylbewerber abgeschoben werden sollen, obwohl eine Kirchengemeinde ihnen Kirchenasyl ermöglicht. So hat die grüne niedersächsische Landtagsabgeordnete Elke Tweesten, sich im Herbst 2010 für Roma-Frauen im Kirchenasyl stark gemacht. www.rotenburger-rundschau.de

Aus Sicht der islamischen und jüdischen Religionsgemeinschaften ist ein staatliches Beschneidungsverbot, dass Sie Herr Kilic fordern, ganz sicher ein triftiger Grund, den "Respekt des Rechtsstaates" einzufordern. Aus Sicht dieser Religionsgemeinschaften ist die Beschneidung eine Hygienemaßnahme, die den Jungen nicht schadet sondern nutzt, was ja auch von sehr vielen und nicht nur von religiös gebundenen Ärztinnen und Ärzten so beurteilt wird.

Sie Herr Kilic unterstellen dem Islam, er halte die Beschneidung deshalb für ausschlaggebend wichtig, weil es in "... heiligen Büchern gepredigt wird..." und werfen dem Islam vor, dass er nicht in der Lage sei, die Beschneidung im "... Licht der Vernunft und des medizinischen Fortschritts ..." neu interpretieren zu können. Darin sehe ich die Gefahr, eines gefährlichen "Aufklärungs- Fundamentalismus". Deshalb meine Frage: Muss in der aktuell diskutierten Frage der Beschneidung von Jungen nicht auch der Rechtsstaat die Religionsgemeinschaften respektieren?
Antwort von Memet Kilic
bisher keineEmpfehlungen
15.08.2012
Sehr geehrter Herr ,

hier meine ausführliche Erklärung zum Thema Beschneidung:

Der Grundrechtkatalog unseres Grundgesetzes ist ein guter Roter Faden für das Zusammenleben in unserer heterogenen Gesellschaft. Dort werden die Grundfreiheiten und Grundrechte und ihre Schranken definiert.

Sowohl die Religionsfreiheit (Glaubensfreiheit, Nichtglauben, Wechsel der Religionen) aber auch körperliche Unversehrtheit sind Grundrechtsgüter. Wenn sie miteinander kollidieren, sind sie abzuwägen und es muss gegebenenfalls ein guter Kompromiss gefunden werden. Sowohl die heiligen Schriften der Religionen aber auch die religiösen Riten, Gebräuche und Traditionen beinhalten naturgemäß alte Elemente, die im Lichte der Vernunft und den neuen Einsichten der Wissenschaft neu zu verstehen und zu interpretieren sind.

Die Menschheit kann mit Glück und Stolz darauf zurück blicken, dass wir keine Menschenopfer mehr bringen, die Steinigung von Ehebrechern nicht mehr Teil unserer Rechtsprechung ist, verwitwete Hindufrauen seit mehr als 100 Jahren nicht mehr mit ihren verstorbenen Ehemännern verbrannt werden und die Beschneidung von Mädchen weitgehend verpönt und strafbar ist. Bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Nichtdiskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wurden einige Fortschritte erzielt, aber auch einige Rückschritte verzeichnet.

Die Kinder sind nicht das Eigentum der Eltern, der Religionsgemeinschaften oder des Staates. Sie sind Individuen mit vollen Rechten. Das Kindeswohl zu gewährleisten obliegt den Eltern und dem Staat in den gesetzlichen Rahmen.

Der säkulare Staat hat auch die Aufgabe, den Druck der Religionsgemeinschaften oder Weltanschauung auf einzelne Individuen abzuwenden oder dies zumindest abzumildern, damit sich das Individuum frei entfalten kann (Art 2, Grundgesetz). Medizinisch notwendige Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit stehen hierbei außer Diskussion.
Zur Disposition steht nur, in wie weit die blutigen Rituale der Religionsgemeinschaften, die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit – sogar bei Kleinkinder - darstellen allein der Entscheidung der Religionsgemeinschaften bzw. Eltern zu überlassen ist.

Bei der Beschneidung stellt sich diese Frage vordergründig. Es besteht sowohl wissenschaftliche wie politische Einigkeit darüber, dass die Zirkumzision einen irreversiblen und nicht zu bagatellisierenden Eingriff in die Körper von Menschen darstellt. Es ist aber auch soziologischer Fakt, dass sich viele Eltern in der Religions- oder Traditionspflicht sehen, diesen Vorgang bei ihrem Kind vornehmen zu lassen.

Um eine selbstbestimmte Erwachsenenentscheidung – im Idealfall zu einem unblutigen Religionsbekenntnis – zu ermöglichen, kann der Gesetzgeber einen Übergangskompromiss vorlegen.

Solch eine gesetzliche Regelung mit einer großen, gesellschaftlichen und grundrechtlichen Reichweite darf nicht in einem Schnellverfahren erfolgen. Dafür müssen gründliche Anhörungsverfahren durchgeführt werden.

Zu Ihrer Frage zum Thema Asyl: Eine humane Flüchtlingspolitik respektiert natürlich das Grundrecht auf Asyl. Wir setzten uns für eine menschenrechtsorientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik ein.

Mit freundlichen Grüßen

Memet Kilic
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.08.2012
Von:

Sehr geehrte Herr Kilic,

ich finde es einfach nur noch peinlich, dass der Deutsche Bundestag die Konvention der UN gegen Abgeordneten-Bestechung noch immer nicht unterschrieben hat. Was hindert die Grünen eigentlich daran dies zu unterschreiben. Fühlen Sie sich wohl, im Kreis von Saudi Arabien, Sudan usw. ?
Langsam kann ich verstehen, dass weite Teile der Bevölkerung ihren Abgeordneten nicht mehr vertrauen und die Politikverdrossenheit weiter zu nimmt. Bitte nicht auf die jetzige Regierung verweisen. Als Rot-Grünt regierten hat man in dieser Hinsicht auch nichts unternommen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Memet Kilic
bisher keineEmpfehlungen
20.08.2012
Sehr geehrter Herr ,

Deutschland hat die Konvention – unter Rot-Grün - im Jahr 2003 unterzeichnet. Die Ratifizierung ist danach unter der großen Koalition und Schwarz-Gelb ausgeblieben. Die Bundesregierung weigert sich das Abkommen zu ratifizieren.

Korruption muss wirksam und rechtstaatlich bekämpft werden. Deshalb haben wir Grünen einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt: dipbt.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Memet Kilic
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Frage zum Thema Umwelt
02.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kilic,

da ich vor mehr als 1 1/2 Jahren eine Petition mit der Petition Nr. 17015 eingereicht habe und bis dato noch nicht darüber gehört habe, wollte ich Sie bitten ob Sie mir da weitere Informationen geben können wie der Stand meiner Petition 17015 im moment ausieht. In meiner Petition 17015 geht es um 2 Dinge: es geht einmal darum das man Wärmepumpen Strom Subventioniert und einmal darum das man mit dem Wärmepumpen - Stromtarif seinen Anbeiter wechseln darf was im Moment leider nicht möglich ist.


Zur Erläuterung möchte ich folgendes erwähnen:

Luft, Boden oder Wasser: unsere Umwelt ist voller Energie, man muss sie nur effizient nutzen. Genau an diesem Punkt setzen Wärmepumpen an. Sie wandeln die Energie aus den vorhandenen natürlichen Wärmequellen derart um, dass daraus Wärme zum Heizen oder warmes Wasser wird. Natürlich laufen diese Wärmepumpen nicht von allein. Wärmepumpen gelten als umweltschonend, da der CO2-Ausstoß bei diesem Heizsystem verringert wird. Außerdem haben die Anlagen eine lange Lebensdauer und verursachen geringe Betriebskosten. Solche modernen Art von Heizungen müßen Subventioniert werden! Eine Wärmepumpe ist unter anderem ein der besten und umweltfreundlichsten Art der Heizung!
Brennbares Material gehört heutzutage nicht mehr ins Haus als Wärmequelle! Auch ist es viel zu schade Öli oder Gas als Heizung zu benützen! Solche Ressourcen dürfen und müßen für andere Zwecke verwendet werden! Wenn man bedenkt das immer mehr regenative energie produziert wird und dieser Anteil in den letzten Jahren erheblich gestigen ist, ja sogar viel höher als man dies erwartet hat, so ist dies mit Sicherheit in der Zukunft noch straerker regenativ und somit eine Verringerung des CO2 Ausstoß was ja ein WICHTIGES ZIEL IST. Daher wäre es auch Toll das man auch in dieser Frage eine Regelung trift. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und Antwort jetzt schon.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Memet Kilic
bisher keineEmpfehlungen
04.10.2012
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Petition befindet sich noch im Berichterstatterverfahren. Sie hat mich noch nicht erreicht, ich gehe aber davon aus, dass ich sie bald erhalten werde. Sobald sie bei mir ist, wird sie so schnell wie möglich bearbeitet. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Memet Kilic
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