5 Fragen bekommen, 4 davon beantwortet
Antwort auf eine Frage vom 02.08.2011
Die Regelung bei der KölnSPD ist ganz einfach: Ein
Doppelmandat Landtag und Ratsmandat ist für den Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion zur besseren Verknüpfung der Ebenen Land und Kommune vorgesehen und erlaubt; die übrigen Kölner Abgeordneten sollen derzeit kein Doppelmandat innehaben.
Die Wählerinnen und Wähler wissen jeweils vor der Wahl, welche Mandate ein (künftiger) Abgeordneter auf Dauer innehaben möchte und können davon bei Bedarf ihr Votum abhängig machen. (...)